Gibt es Altersgrenzen für eine Bewerbung?

Ja, die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren. Das heißt, eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden. Eine genügende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren von rund einem Jahr sollte deshalb eingeplant werden.

Im Interesse der Schulen sollen Lehrkräfte die Gelegenheit haben, die maximale Auslandsdienstzeit von sechs Jahren ausnutzen zu können. Da wir bundeseinheitliche Regelungen durchführen müssen, gehen wir von einem Eintritt in den Ruhestand zum 69. Lebensjahr aus.
Die Kultusministerkonferenz hat deshalb die Altersgrenze 63 beschlossen.
Die Altersgrenze steht in Übereinstimmung mit § 10 Absatz 3 AGG mit den europäischen Rechtsvorgaben.