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Einsatz von Landesprogrammlehrkräften (LPLK)

Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei. In China und der Türkei werden deutsche Lehrkräfte für den DaF-Unterricht eingesetzt.

Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und Ländern über die Vermittlung von Lehrern werden so genannte Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) zurzeit in folgenden Staaten eingesetzt:

MOE und Baltische Staaten:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

GUS und Mongolei:
Georgien, Kasachstan, Kirgistan; Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan.

Türkei

China


Größte Verwendungsmöglichkeiten an Schulen der Gastländer bestehen für Lehrkräfte mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt und der Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern.

Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit. Die Lehrkräfte erhalten ggf. vom Schulträger ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.

Wer als Landesprogrammlehrkraft an eine Bildungseinrichtung in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas oder in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion eingesetzt werden möchte, richtet seine Bewerbung auf dem Dienstweg an die
obersten Landesschulbehörden bzw. an die von diesen beauftragte Behörde.

Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.

Ansprechpartner in der ZfA:



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