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Kultur ist das gemeinsame Ziel - Institut für Auslandsbeziehungen und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen arbeiten künftig enger zusammen

vom: 26.01.2010

Stuttgart, 26.1.2010 – Der Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt, Joachim Lauer, und der Generalsekretär des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), Ronald Grätz, unterzeichneten am 26. Januar in Stuttgart einen Kooperationsvertrag.

von links: Ronald Grätz und Joachim Lauer  Quelle: ifa/Steffen HonzeraIm Rahmen dieser Kooperation sollen bestehende Aktivitäten ausgebaut und neue Angebote entwickelt werden. Unter anderem ist geplant, dass künftig ifa-Tourneeausstellungen auch in den Deutschen Auslandsschulen gezeigt werden können sowie dazu gegebenenfalls entsprechende Bildungsangebote wie Workshops entwickelt werden.

ifa-Generalsekretär Ronald Grätz betonte, "die Vereinbarung dient insbesondere dazu, die Möglichkeiten beider Institutionen in gemeinsamen Projekten zu nutzen sowie die Öffentlichkeitswirkung im Ausland zu stärken und eine breitere Öffentlichkeit in Deutschland zu erreichen". Für den Leiter der ZfA, Joachim Lauer, bedeutet die enge Kooperation ein deutliches Plus für die Schulen und einen weiteren wichtigen Schritt in der Zusammenarbeit der Mittler und Partner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Die ZfA betreut im Auftrag des Auswärtigen Amtes die schulische Arbeit im Ausland. Weltweit werden über 940 Schulen, darunter 135 Deutsche Auslandsschulen, personell und finanziell gefördert. Rund 2000 vermittelte Lehrkräfte befinden sich an diesen Einrichtungen. Deren Entsendung und Versorgung gehört ebenso zu den Kernaufgaben der ZfA wie die Beratung der Auslandsschulen und das pädagogische Qualitätsmanagement.

Das ifa ist eine der führenden Mittlerorganisationen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und setzt sich weltweit für Kunstaustausch, die Initiierung des Dialogs der Zivilgesellschaften und die Vermittlung außenkulturpolitischer Informationen ein. Es wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart.



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