Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch bewerben, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst tätig sind.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Informationen für Sie aufgelistet.
Um eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft können Sie sich unmittelbar bei uns bewerben. Sofern Sie im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, benötigen Sie eine Freistellungszusage Ihres Dienstherrn.
Hinweis: Die Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft muss vor Vollendung des 59. Lebensjahres begonnen werden (Altersgrenze!). Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig eingereicht werden.
Sie können entweder die Möglichkeit der Online-Bewerbung nutzen oder uns Ihre Unterlagen in der herkömmlichen Form als Papierbewerbung schicken.
Im dem Merkblatt "Bewerbung als Bundesprogrammlehrkraft"
finden Sie weitere Informationen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- unterschriebener Personalbogen für Bundesprogrammlehrkräfte
- unterschriebene Anlagen 1 - 4 zum Personalbogen
- tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse über das erste und zweite Staatsexamen
- gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Sie können sich auch Online bewerben:
An dieser Stelle ist für Sie der Online-Personalbogen für Bundesprogrammlehrkräfte hinterlegt. Sie können Ihre Personaldaten bereits vorab online in unsere Bewerberdatei einspeisen. Die Richtigkeit der Angaben bestätigen Sie bitte durch Ihre Unterschrift sowohl im Personalbogen als auch in den Anlagen 1 - 4. Der Personalbogen und die vier Anlagen lassen sich als Word-Dokument öffnen.

