Prozessbegleitung
Quelle: ZfAIm Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" werden Deutsche Schulen im Ausland auf besondere Art bei der Qualitätsentwicklung unterstützt, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern.
Ein Instrument dieses Pädagogischen Qualitätsmanagements (PQM) stellt der Einsatz von zehn Prozessbegleiterinnen und -begleitern dar, die die pädagogische Qualitätsentwicklung der einzelnen Schulen begleiten.
Bei ihrer Arbeit achten die Prozessbegleiter auf die Eigenverantwortung der Privatschulen. Die Schulen entscheiden selbst, welche Beratungsangebote sie in Anspruch nehmen und welche Maßnahmen sie im Rahmen der Qualitätsvorgaben umsetzen. Damit entspricht das Netzwerk der Prozessbegleiter in besonderer Weise dem Partnerschulgedanken.
Die Prozessbegleiter betreuen jeweils eine von zehn Regionen von den folgenden Schulstandorten aus: Athen, Buenos Aires, Brüssel, Kairo, Lima, Madrid, Pretoria, San José, Singapur und Washington.
Aufgaben der Prozessbegleitung
Die Prozessbegleiter sollen die Deutschen Auslandsschulen dabei unterstützen, ihre Qualität systematisch weiter zu entwickeln; insbesondere sollen Schulen bei der Umsetzung der im Rahmen des PQM vorgegebenen Entwicklungsaufgaben und bei eigenen Entwicklungsvorhaben beraten und begleitet werden (Leitbild, Schulcurriculum, Schulprogramm, Unterrichtsentwicklung, Selbstevaluation, Peer Review, Bund-Länder-Inspektion, Schulischer Aktionsplan, Gütesiegel).
Vorrangig sind die folgenden Handlungsfelder:
- Im Zentrum steht die Qualität von Lehr-Lernprozessen; diese muss systematisch und kontinuierlich weiter entwickelt werden.
- Selbstevaluationsvorhaben sind auf der Basis der empirischen Erhebung von Schulqualität zu unterstützen.
- Expertise zum PQM, insbesondere zur Evaluation, soll eingebracht werden.
- Prozess- und Projektmanagementkompetenzen sind zu vermitteln.
- Schulen werden beim Aufbau einer Qualitätsdokumentation unterstützt.
- Schulen werden bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Bund-Länder-Inspektion beraten (Schulischer Aktionsplan).
- Organisatorische Strukturen und Netzwerke sind zu fördern, die der schulinternen und schulübergreifenden Qualitätsentwicklung dienen (Steuergruppen, Qualitätszirkel); insbesondere sollen Schulen bei Entwicklungsvorhaben innerhalb der Region zusammenarbeiten und Erfahrungen sowie Wissen austauschen.
- Die Entwicklung von Team- und Feedbackstrukturen soll gefördert werden, insbesondere zur Unterrichtsentwicklung.
- Schulleitungsteams sind bei Veränderungsprozessen zu beraten.
Handlungsrahmen und Eigenverantwortung der Schulen
Beraterische Interventionen der Prozessbegleiter erfolgen in Achtung vor der Eigenverantwortung der Schule und deren Entscheidung über Prozesse und Arbeitsschwerpunkte. Die Entscheidung über aufgezeigte Varianten, Wege und Gestaltungsmöglichkeiten bleibt dabei den Schulen vorbehalten. Dabei stellen die Vorgaben des Pädagogischen Qualitätsmanagements und insbesondere des Qualitätsrahmens für Deutsche Schulen im Ausland den Handlungsrahmen dar.

