Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Information für Sie aufgelistet.
Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Schulleiterin oder Schulleiter setzt unter anderem voraus, dass Sie sich zurzeit im Schuldienst befinden. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt. Die komplette Bewerbung muss daher zweifach in Papierform, beginnend bei der Schulleitung, auf dem Dienstweg eingereicht werden.
Hinweis: Die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft muss vor Vollendung des 59. Lebensjahres begonnen werden (Altersgrenze!). Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig (bis zu 1 Jahr vorher) eingereicht werden.
Im dem Merkblatt "Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft" finden Sie Näheres zu den Voraussetzungen, unter denen Ihr Dienstherr Ihre Freistellung ausspricht und Ihre Unterlagen an uns weiterleitet.
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei Ihrem Dienstherrn ein:
- Personalbogen für Auslandsdienstlehrkräfte, inklusive der Anlagen 1-4
- tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
- gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- sofern vorhanden Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung
Sie können sich auch online registrieren lassen:
Ihre Bewerbung muss immer auf dem Dienstweg über die Schulleitung bei der zuständigen übergeordneten Schulbehörde (Heimatschulbehörde) eingereicht werden.
Darüber hinaus können Sie Ihre Personaldaten bereits Online in unsere Bewerberdatei ISAS einspeisen. Wir werden Ihre Online-Daten jedoch erst dann bearbeiten, wenn Ihr Dienstherr Sie für den Auslandsschuldienst freigestellt hat.

