Anlage zur Nr. 2.3 der Richtlinie
Die tatsächlich anfallenden Umzugskosten berechnen sich nach dem Umfang des jeweiligen Umzugsgutes. Wir weisen daher darauf hin, dass die aktuellen Umzugspauschalen lediglich einen Beitrag zur Begleichung der real anfallen Umzugskosten darstellen.