für Auslandsdienstlehrkräfte nach de ZfA-Richtlinie Nr. 2.3 (Umzug) und Nr. 2.4 (Reise)
Benutzen Sie bitte diesen Universalvordruck für alle Anträge von
- Aus- und Rückreisen
- Heimaturlaubsreisen
- Kinder- und Elternreisen
- Umzugspauschalen
! Vergessen Sie bitte nicht das voraussichtliche Datum Ihres Umzuges einzutragen. Die Umzugspauschale wird dann ca. sechs Wochen vor dem Umzug auf Ihr Konto überwiesen, ansonsten sechs Wochen vor Vertragsbeginn.
Bei Heimaturlauben und Vertragsende werden die Pauschalen nach der Reise gezahlt !
Stand: 02.2022