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Antrag nach § 39 Abs. 3 oder Abs. 4 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht)
Antrag nach § 39 Abs. 1 EStG (beschränkte Steuerpflicht)
Der Antrag ist jährlich vor Beginn des Zeitraums (spätestens bis November) zu stellen. Ein Antrag per Fax reicht aus.
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