Merkblatt des Finanzamtes Bonn-Innenstadt für Auslandsdienstlehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater

Rechtsstand: 01.02.2023

Das Finanzamt Bonn-Innenstadt ist in der Bundesrepublik Deutschland der einzige zuständige Sonderbezirk für die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Lehrer im Ausland.

Das Merkblatt gibt im ersten Teil "Hinweise auf die Einkommensteuerpflicht in Deutschland" sowie auf die Möglichkeiten der "unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht".

Der zweite Teil zeigt auf, welche Anträge Sie stellen bzw. welche Pflichten Sie erfüllen müssen.

Die Art der Besteuerung ist abhängig davon, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten oder aufgeben bzw. in welches Land Sie vermittelt werden.