Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)

Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch bewerben, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst tätig sind. Als BPLK können Sie auch direkt nach Ihrem Referendariat oder mit einem Master in Deutsch als Fremdsprache vermittelt werden.

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Um eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft können Sie sich unmittelbar bei uns bewerben. Voraussetzungen sind

  • das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Deutschland (oder vergleichbare anerkannte Abschlüsse) oder
  • ein einschlägiges schulorientiertes Studium mit dem Abschluss Master "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) oder Linguistik mit dem Hauptfach DaF mit mindestens überdurchschnittlicher Examensnote
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU und
  • Ihr Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern Sie im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, bewerben Sie sich auf dem Dienstweg.

Die Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden (Altersgrenze). Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig eingereicht werden. Aus dem Referendariat können Bewerbungen 6 bis 9 Monate vor dem zweiten Staatsexamen eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Informationen für Sie aufgelistet.

Wo gibt es Stellen?

Jedes Jahr sind rund 400 Stellen an Schulen weltweit neu zu besetzen. Die Vermittlung erfolgt über die Bewerberdatenbank der ZfA. Sie bewerben sich also nicht auf eine bestimmte Stelle, sondern stehen weltweit, beziehungsweise für verschiedene Gebiete, zur Verfügung. In folgende Regionen werden BPLK vermittelt:

  • Mittel- und Südamerika
  • Südeuropa, Türkei
  • Mittel- und Osteuropa
  • Zentralasien
  • Nahost
  • Fernost
  • Afrika

Sollten Sie bestimmte Gebiete ausschließen wollen, können Sie maximal zwei Regionen ablehnen.

Wie funktioniert die Vermittlung?

Sie haben das Bewerbungsverfahren bei der ZfA erfolgreich durchlaufen und sind bereits in unserer Bewerberdatei gelistet? Dann gibt es für Sie diese Vermittlungsmöglichkeiten:

  • Die Bewerberauswahl für Stellen an Deutschen Auslandsschulen erfolgt in der Regel durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Diese greifen direkt auf die Bewerberdatenbank der ZfA zu und suchen die am besten für die Schule geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Die Schule nimmt direkt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Für bestimmte Schulen - insbesondere für staatliche Schulen - erfolgt die Bewerberauswahl durch die ZfA. Wir nehmen in diesem Fall Kontakt zu Ihnen auf.

In beiden Fällen müssen Sie Angebote nicht annehmen, sondern können prüfen, ob die Stelle für Sie passend ist.

  • Außerdem können Sie sich initiativ auf folgende Stellen bewerben. Die Angebote werden nur in besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerin in der ZfA

Frau Katharina Artner

ZfA 5 - Personalgewinnung

Tel
030 18 4730-18507
Mail
zfa-5-101@bfaa.bund.de

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