Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz kann von Schülerinnen und Schülern im Ausland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in zwei Stufen erworben werden. Insgesamt werden dabei vier Fertigkeiten in vier Prüfungsteilen abgeprüft: Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation. Die Testaufgaben werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erstellt, die Durchführung liegt bei den Deutschlehrkräften vor Ort.

Stufe I des DSD gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an viele Studienkollegs in Deutschland erforderlich sind. Stufe II wird in den oberen Klassen an Sekundarschulen abgelegt und gilt laut Beschluss der Kultusministerkonferenz als Nachweis der für ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse.

Weitere Informationen, Handbücher, Modellsätze etc. zum Deutschen Sprachdiplom

Informationen der KMK

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