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Als Lehrkraft ins Ausland
Informationen zur Bewerbung
FAQ - Fragen und Antworten
Ja, die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren. Das heißt, eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden. Eine genügende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren von rund einem Jahr sollte deshalb eingeplant werden.
Im Interesse der Schulen sollen Lehrkräfte die Gelegenheit haben, die maximale Auslandsdienstzeit von sechs Jahren ausnutzen zu können. Da wir bundeseinheitliche Regelungen durchführen müssen, gehen wir von einem Eintritt in den Ruhestand zum 69. Lebensjahr aus.
Die Kultusministerkonferenz hat deshalb die Altersgrenze 63 beschlossen.
Die Altersgrenze steht in Übereinstimmung mit § 10 Absatz 3 AGG mit den europäischen Rechtsvorgaben.
Grundsätzlich sollte Ihre Bewerbung einen weltweiten Einsatz zum Ziel haben. So haben Sie auch die meisten Chancen.
Eine Bewerbung mit dem Ziel an einen bestimmten Schulort vermittelt zu werden, ist nur bei konkret ausgeschriebenen Stellen der Schulleitung und Fachberatung für Deutsch oder bei einer Bewerbung als Ortslehrkraft möglich.
Mit einem Bachelor-Abschluss verfügen Sie nicht über eine allgemeine Lehrbefähigung für ein Lehramt in Deutschland. Deshalb können wir Sie leider nicht vermitteln. Sie können sich jedoch ggf. als Ortskraft bei den Deutschen Auslandsschulen direkt bewerben. Eine Ausnahme bilden Magister- und Master-Absolventen mit dem Hauptfach Deutsch als Fremdsprache oder Linguistik mit dem Schwerpunkt DaF, die wir als Bundesprogrammlehrkraft an Schulen im Ausland vermitteln können.
Die ZfA gibt für Bewerbungen als Lehrkraft keine Bewerbungsfristen vor.
Einige Bundesländer behalten sich vor, für Bewerbungen in den Auslandsschuldienst Bewerbungsfristen durch Landesrecht festzulegen. Diese Fristen werden in den Amtsblättern der Länder veröffentlicht bzw. können bei der zuständigen Heimatschulbehörde erfragt werden.
Für Stellen in der Schulleitung und Fachberatung für Deutsch sind besondere Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorgesehen. Diese Stellen werden speziell ausgeschrieben und enthalten Bewerbungsfristen. Bewerbungen müssen sich explizit auf diese Ausschreibungen beziehen. Bewerbungen auf mehrere Stellen sind möglich!
Eine DaF- oder DaZ-Zusatzqualifikation ist auf jeden Fall sinnvoll und förderlich, wenn Sie im Ausland unterrichten möchten. Eine erfolgreiche Vermittlung an eine Deutsche Auslandsschule oder Sprachdiplomschule hängt jedoch von vielen Faktoren, unter denen die Lehrbefähigung und die Fächerkombination nur ausgewählte sind, ab.
Die Frage der Ferienfestlegung ist Sache der jeweiligen Deutschen Auslandsschule, die dies im Rahmen ihrer Autonomie im Einvernehmen zwischen den schuleigenen Gremien und unter Berücksichtigung landesrechtlicher Vorgaben selbst entscheidet. Dabei ist die Mindestzahl von 180 Schultagen jedoch zwingend einzuhalten. Darüber hinaus gibt es seitens der ZfA keine Vorgaben.
Dessen ungeachtet gilt grundsätzlich:
In den Urlaubsbestimmungen für die Beamten in Deutschland ist der Erholungsurlaub durchweg in der Weise geregelt, dass bei Lehrern an öffentlichen Schulen der Erholungsurlaub einschließlich eines Zusatzurlaubs durch die Schulferien abgegolten wird. Jedoch steht den Lehrkräften grundsätzlich kein längerer Erholungsurlaub zu als den sonstigen Beamten ihrer Besoldungsgruppe. Sie können daher während der Schulferien auch zu Diensten in Anspruch genommen werden bis zur Grenze der ihnen zustehenden Urlaubstage. Das ist in den Tarifverträgen für Tarifbeschäftigte vergleichbar geregelt und gilt grundsätzlich auch für den Auslandsschuldienst.
Soweit die Lehrkraft daher nicht aus anderen Gründen – wie etwa krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder wegen tatsächlichen beantragten Urlaubs – von der Arbeitspflicht befreit ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihre Anwesenheit in der Schule aus dienstlichen Gründen auch während der Schulferien anzuordnen, da Schulferien eben keine arbeitsfreie Zeit sind. Während ihrer Dauer findet nur kein Unterricht statt. Die Lehrkraft bleibt deshalb grundsätzlich zur Erledigung aller arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten verpflichtet.
Es ist dabei selbstverständlich, dass die Lehrkräfte frühzeitig über den Ferienbeginn informiert werden, um rechtzeitig und wirtschaftlich planen zu können. Ein Anspruch auf Ferien als Synonym für Urlaub besteht aber nicht. Grundsätzlich haben Auslandslehrkräfte den gleichen Anspruch wie im Inland; an Dienstorten mit besonders schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten sie zusätzliche Urlaubstage, maximal jährlich bis zu 18 zusätzlich. Das Auswärtige Amt legt fest, für welche Orte dies zutrifft.
Selbstverständlich haben wir auch einen Bedarf an Grund- und Hauptschullehrkräften. Es sind jedoch mindestens zwei der drei folgenden „Kernfächer“ erforderlich (Deutsch, Mathe, Sachkunde). Kombinationen mit Deutsch oder modernen Fremdsprachen und Naturwissenschaften sind erfahrungsgemäß darüber hinaus förderlich.
Im Rahmen der Inklusion besteht eine Vermittlungschance, besonders wenn auch eine allgemeine, eigenverantwortliche Lehrbefähigung für die Regelschule vorliegt.
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Die ZfA vermittelt auch Magister- und Master-Absolventen mit dem Hauptfach Deutsch als Fremdsprache oder Linguistik mit dem Schwerpunkt DaF als Bundesprogrammlehrkraft an Schulen im Ausland.
Lehramtsstudierende deutscher Universitäten können ein Lehramts- oder Unterrichtpraktikum an einer der 135 Deutschen Auslandsschulen (DAS) absolvieren. Da an diesen Schulen nach deutschen Lehrplänen unterrichtet und der deutsche Schulabschluss von der Kultusministerkonferenz vergeben wird, ist die Anerkennung der Praktika für die Lehramtsausbildung an den meisten deutschen Hochschulen gegeben. Sprechen Sie zunächst die zuständigen Stellen für Ihren Studiengang Ihrer Hochschule an.
Bewerbungen für Praktika an Deutschen Auslandschulen sind direkt an die Schulen zu richten. Eine Übersicht über die Standorte, Kontaktdaten sowie Internetadressen finden Sie auf unserer Weltkarte.
Wenn Sie sich für ein Praktikum an einer von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreuten DSD-Schule interessieren, richten Sie Ihre Bewerbungen bitte an die zuständige Fachberaterin bzw. den Fachberater. Im Bereich Fachberatung der ZfA-Homepage finden Sie die notwendigen Angaben über Zuständigkeiten und Adressen.
Weitere Informationen
Für Auskünfte über die Möglichkeit ein Referendariat im Ausland zu absolvieren, ist das für die Lehrerausbildung zuständige Ministerium im Bundesland Ihrer Universität der richtige Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Deutschen Bildungsservers.
Direkt nach dem Abschluss des Referendariats ist ein Einsatz als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) möglich. Sie können Ihre Bewerbung bereits mit dem ersten Staatsexamen bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen einreichen und nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren in die Bewerberdatenbank aufgenommen werden. Eine Vermittlung kann erst ab Beendigung des Referendariats mit dem zweiten Staatsexamen erfolgen.
Nützliche Informationen
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Für Bewerbende
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