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Finanzielle Leistungen an Lehrkräfte im Ausland
Zuwendungen an Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte
Die finanziellen Regelungen geben einen Überblick über die Zuwendungen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an die vermittelten Lehrkräfte an Deutschen Schulen und Bildungseinrichtungen im Ausland.
Die Regelung gilt nicht für den Einsatz von Lehrkräften an Europäischen Schulen und an Auslandsschulen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen
Gesamte Richtlinie zum Download
Hier können Sie die gesamte Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst (Nr. 1-7) herunterladen.
Informationen und Formulare für:
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Ansprechpersonen
Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpartnerin in der ZfA
Susanne Eckhardt- ZfA 5-2 - Finanzielle Betreuung der Lehrkräfte
- zfa-5-2-rl@bfaa.bund.de
- Telefon
- 030 18 4730-18520