Besonderheiten für Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerber:
Als Zweitbewerberin bzw. -bewerber für den Auslandsschuldienst sowie Bewerberin bzw. Bewerber mit der Besoldungsgruppe A15 (oder einer vergleichbaren Entgeltgruppe) können Sie grundsätzlich nur auf eine Funktionsstelle vermittelt werden. Weitere Informationen zu Funktionsstellen können dem Auszug aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst entnommen werden. Zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Dienstantritts darf die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Vertragsdauer entspricht zunächst den Vorgaben für Auslandsdienstlehrkräfte. Für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen kann die Vermittlung um weitere zwei Jahre bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren verlängert werden.