Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Glossar
A - Z
FAQ
Die Deutschen Auslandsschulen können die folgenden Abschlüsse anbieten:
- Deutsches Internationales Abitur (DIA) – die deutsche allgemeine Hochschulreife
- Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I Bildungsgang Hauptschule: erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Bildungsgang Realschule: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Gymnasiale Einstufung: Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, die den MSA einschließt
- Deutsches Sprachdiplom I und II (DSD) der Kultusministerkonferenz- Erste Stufe (DSD I), Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) und Zweite Stufe (DSD II)
beruflicher Abschluss - International Baccalaureate in der spezifischen Form des Gemischtsprachigen (GIB)
- deutsche Fachhochschulreife
- nationale Sekundarabschlüsse
Staatliche Schulen des Sitzlandes mit einer deutschen Abteilung können anbieten:
- die deutsche allgemeine Hochschulreife sowie den nationalen Abschluss des Sitzlandes auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens
- die Option Internationale du Baccalauréat (OIB) der deutschsprachigen internationalen Abteilungen des französischen Bildungswesens, die den nationalen Abschluss in Kombination mit der Bescheinigung der Deutschen Allgemeinen Hochschulreife aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verleiht
Das Angebot an Schulabschlüssen hängt von dem jeweiligen Schultyp und hinsichtlich deutscher Abschlüsse von der jeweiligen Genehmigung durch die Kultusministerkonferenz (s.u.) ab. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden die nationalen Sekundarabschlüsse als gleichwertig anerkannt.
Die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft sowie als Funktionsstelleninhaber muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden.
Über die Schulzeit hinaus fördert die ZfA Bildungsbiografien. Alumni - das bedeutet ehemalige Schülerinnen und Schüler von Deutschen Auslandsschulen, DSD-Schulen und Deutsch-Profil-Schulen - sind Teil eines weltumspannenden Netzwerks.
Alumni können jüngeren Schülergenerationen wertvolle Informationen oder Anregungen zum Beispiel für ein Studium in Deutschland geben. Sie sind die besten Werbebotschafter für ihre Schule und das Erlernen der deutschen Sprache. Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) arbeitet die ZfA in der Alumni-Arbeit mit den PASCH-Partnern eng zusammen und bietet verschiedene Angebote zur Unterstützung der Alumni beim Übergang von Schule zu Studium und Beruf an:
Vertragspartner und Arbeitgeber der Auslandsdienstlehrkraft und der Bundesprogrammlehrkraft ist der ausländische Schulträger (Schulverein). Seitens der ZfA werden Zuwendungen aufgrund eines gesonderten Vermittlungs- und Zuwendungsbescheids an die Lehrkräfte gezahlt. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Bund wird durch die Zahlung der Zuwendungen nicht begründet.
In manchen Staaten benötigen die dort eingesetzten Lehrkräfte eine Arbeitserlaubnis. Diese muss vor Einreise bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt und genehmigt werden. Das Antragsverfahren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Der örtliche Vertragspartner oder aber die zuständige Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache ist den Lehrkräften bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen behilflich.
Für die Aufnahme der Tätigkeit im Sitzland/Gastland ist in manchen Staaten neben der Arbeitserlaubnis auch eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Mitunter ist die Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis.
Bei einer Auslandsdienstlehrkraft handelt es sich um eine aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkraft, die durch die ZfA vorübergehend zum Einsatz an eine schulische Einrichtung im Ausland zur Übernahme schulstrukturtragender Aufgaben vermittelt wird (siehe: Beurlaubung).
Am 1. Januar 2014 ist das Auslandsschulgesetz (ASchulG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Förderung der Deutschen Auslandsschulen im Rahmen der Auswärtigen Angelegenheiten.
Seit dem Jahr 2003 unterstützen Bund und Länder den systematischen Aufbau eines Pädagogischen Qualitätsmanagements (PQM) an den Deutschen Schulen im Ausland. Das PQM wurde 2015 unter Berücksichtigung des nicht-pädagogischen Bereichs zum Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM) weiterentwickelt. Bei dieser Ausweitung des PQM-Modells zu einem ganzheitlichen Qualitätsmanagement Deutscher Schulen im Ausland (AQM) bleibt das PQM als Kern des Qualitätsmanagements erhalten, da die pädagogischen Prozesse die Kernaufgaben von Schule sind. Die Ausrichtung des Orientierungsrahmens bezieht nun folgerichtig auch den nicht-pädagogischen Bereich in die Qualitätsdefinition ein und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Der AQM-Ansatz entspricht dem Governance-Verständnis.
Im Austauschforum treffen jeweils drei Vertreter der Schulvorstände, der Schulleitungen und der Verwaltungsleitungen sowie Vertretungen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zusammen. Geladen sind ebenfalls Vertretungen des Auswärtigen Amts sowie die Ländervorsitzende des Bund-Länder-Ausschusses. Vertreter der Verbände und das Sekretariat der KMK sind Gäste des Austauschforums. Ziel des Treffens ist es, dass die die verantwortlichen Akteure der Auslandsschularbeit über ihre Aktivitäten des abgelaufenen Jahres berichten und ihre Themenschwerpunkte für das kommende Jahr vorstellen.
Das Auswärtige Amt übt die Fachaufsicht über die ZfA aus und bestimmt die Vorgaben zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Bereich des deutschen Auslandsschulwesens. Es vertritt diese gegenüber den Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie anderen am Auslandsschulwesen beteiligten bzw. interessierten Institutionen. Der Status „Deutsche Auslandsschule“ wird durch das Auswärtige Amt auf Grundlage eines Verleihungsvertrags mit der Schule vergeben.
Alle wichtigen Entscheidungen, die das Auslandsschulwesen berühren, werden in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (Referat 605 - Förderung von Deutsch als Fremdsprache und Auslandsschulwesen) getroffen. Das Auswärtige Amt ist im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (jährlich alternierender Vorsitz mit den Ländern) vertreten.
Künftige Schulleiteungen und künftige Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache werden von einer Expertengruppe (Vertreter des Bundes und der Länder im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland) nach einem Vorstellungsgespräch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle ausgewählt. Künftige Bundesprogrammlehrkräfte durchlaufen ein Auswahlverfahren der ZfA, das aus einem schriftlichen Eignungstest und einem Einzelgespräch besteht.
(siehe unter KMK-Beauftragte)
Der bzw. die Beauftragte des Vorstands übernimmt als Angestellte bzw. Angegestellter des Schulträgers bestimmte Aufgaben des Vorstands. Mit dem bzw. der Beauftragten des Vorstands, der bzw. die als Stabsstelle des Vorstands keine direkten Weisungsbefugnisse erhält, sollen Schulleitung und Verwaltungsleitung eine direkte Ansprechperson im Schulalltag haben. Durch ihre bzw. seine Arbeit wird die Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Schulleitung und Schulverwaltung optimiert
Der Beirat der Schülerinnen und Schüler (SV-Beirat) im Netzwerk Deutscher Auslandsschulen (DAS) umfasst 14 ordentliche und 14 stellvertretende Mitglieder (je zwei gewählte Mitglieder aus den regionalen Fortbildungsregionen). Der Beirat versteht sich als Informations- und Beratungsgremium und ist gleichermaßen allen vom Auswärtigen Amt anerkannten Deutschen Auslandsschulen sowie den Fördernden Stellen in Deutschland verpflichtet. Die Mitglieder des Beirates vertreten die Interessen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen gegenüber der ZfA und tragen mit Projekten und Aktivitäten zur regionalen Vernetzung der Schulen bei.
Mit dem Beirat werden die demokratischen Strukturen der Deutschen Auslandsschulen gestärkt und ein Beitrag zur Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe geleistet.
Zunehmender Kostendruck, begrenzte Haushaltsmittel, Wettbewerb der internationalen Schulen untereinander und nicht zuletzt die Anforderungen der Eltern hinsichtlich der Qualität schulischer Arbeit erfordern eine deutlichere Profilbildung und eine verstärkte Kundenorientierung der Schulen.
Die ZfA unterstützt die Schulen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen durch individuelle Beratung bzw. Informationsveranstaltungen für Mitglieder von Schulvereinsvorständen, Fachberatungen, Schul- und Verwaltungsleitungen.
Beamtete und fest angestellte Lehrkräfte im Landesschuldienst werden von ihren Ländern für die Zeit der Auslandstätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft bzw. Bundesprogrammlehrkraft unter Wegfall der Bezüge bzw. der Vergütung beurlaubt. Sie erhalten während dieser Zeit Zuwendungen durch die ZfA.
Landesprogrammlehrkräfte für Mittel- und Osteuropa und Zentralasien werden dagegen unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.
Bewerbungen um eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft und - im Falle einer Verbeamtung - Bundesprogrammlehrkraft erfolgen auf dem Dienstweg.
Bewerbungen als Bundesprogrammlehrkraft erfolgen direkt an die ZfA.
Bewerbungen um eine Stelle als Ortskraft bzw. Ortslehrkraft erfolgen unmittelbar an die Auslandsschule.
Die zu besetzenden Stellen für Schulleitungen und Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache werden von der ZfA in den jeweiligen Amtsblättern der Kultusministerien ausgeschrieben. Darüber hinaus findet eine weitere Veröffentlichung auf der ZfA-Webseite statt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.auslandsschulwesen.de/bewerbung
Über die Vergabe von Stipendien hinaus unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) seit 2008 die Vernetzung von Deutschen Auslandsschulen, Deutsch-Profil-Schulen und DSD-Schulen mit Hochschulen in Deutschland durch die „BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen“ (kurz: BIDS). Das Programm baut eine Brücke zwischen dem deutschen Auslandsschulwesen und dem Studienstandort Deutschland und ergänzt auf struktureller Ebene die Vergabe von Individualstipendien.
BIDS ist ein Beitrag des DAAD zur Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) und wird vom Auswärtigen Amt finanziert.
Der BLASchA ist das Steuerungsgremium des Auslandsschulwesens. Mitglieder sind das Auswärtige Amt (Referat 605), Vertreterinnen und Vertreter aller Kultusministerien und die Leitung der ZfA.
Das Sekretariat der KMK ist als Geschäftsstelle des BLASchA ebenfalls vertreten. Der BLASchA tagt dreimal im Jahr (März, September, Dezember). Er trifft Entscheidungen sowohl zu Grundsatzangelegenheiten des Auslandsschulwesens (zum Beispiel Festlegungen zum Schulziel, Personalfragen, …) als auch zu schulischen Einzelfragen (zum Beispiel prüfungsrelevante Fragen, Stundentafeln, Curricula...), die im Zusammenhang mit der schulischen Arbeit im Ausland stehen. Auf Empfehlung des BLASchA kann die Kultusministerkonferenz Deutschen Schulen im Ausland die Anerkennung aussprechen oder beispielsweise Prüfungsordnungen für das Auslandsschulwesen erlassen.
Im Rahmen einer externen Evaluation in Form der BLI stellen Inspektoren aus Bund und Ländern die Qualität einer Schule fest. Mit Hilfe transparenter Instrumente und Verfahren werden den Schulen differenzierte Stärken und Schwächen zurückgemeldet und Entwicklungspotenziale aufgezeigt.
Vorrangiges strategisches Ziel der BLI ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität und die Ausschärfung des Profils der 135 Deutschen Schulen im Ausland als wichtige Träger der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, indem die Qualität der Einzelschule auf der Basis weltweit gültiger Standards und Erwartungen systematisch festgestellt, bewertet und zurückgemeldet wird. Zugleich werden damit Steuerungswissen im Auslandsschulwesen sowie bzgl. der strategischen Ausrichtung der Einzelschule generiert, es wird einer Rechenschaftslegung über die Erfüllung des Fördervertrages und die Legitimation der Fördermittel Genüge getan und es werden entwicklungsorientierte Impulse für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität sowohl für die Schulen als auch für die Fördernden Stellen im Rahmen der AKBP gegeben.
Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte mit erstem und zweitem Staatsexamen, die vorübergehend an einer geförderten schulischen Einrichtung im Ausland tätig werden. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder können auch aus dem Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Bundesprogrammlehrkräfte vermittelt werden.
Die webbasierte Plattform DAISY (Deutsche Auslandsschularbeit Informations-System) ist eine komplexe Anwendungslandschaft, die alle Prozesse unterstützt, die für die Zusammenarbeit zwischen den Schulen im Ausland und der ZfA und innerhalb der ZfA notwendig sind. Weltweit benutzen mehr als 3000 User dieses System, das neben mehreren Querschnittskomponenten acht Fachverfahren, DSD (Deutsches Sprachdiplom), FvS (Förderung von Schulen), SDV (Stammdatenverwaltung), SAB (Schulaufsicht des Bundes), StV (Stellenverwaltung), PeV (Personalvermittlung), FUL (Finanzielle Unterstützung der Lehrkräfte) und HaH (Haushalt) beinhaltet.
Deutsch als Fremdsprache (DaF) bezeichnet den Status der Sprache Deutsch für alle Sprecherinnen und Sprecher oder Lernenden im In- und Ausland, die eine andere Herkunftssprache als Deutsch sprechen. DaF ist darüberhinausgehend eine Fachbezeichnung für Deutschunterricht für die o.g. Personengruppe. Einen Studiengang DaF bieten zahlreiche Hochschulen an. Grundkenntnisse zu DaF werden in unterschiedlicher Weise an den Hochschulen auch im Rahmen eines Lehramtsstudiums vermittelt. Es ist abzugrenzen vom Begriff DaZ (Deutsch als Zweitsprache), das für Nicht-Herkunftssprachler zutrifft, die entweder in Deutschland leben oder in deren Familie ein Elternteil deutschsprachig ist, Deutsch jedoch nicht die dominante Familiensprache ist.
Deutsch als Fremdsprache spielt eine zentrale Rolle an den Deutschen Auslandsschulen sowie an den Schulen im jeweiligen nationalen Bildungssystem, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz anbieten (DSD-Schulen). Für Deutsch als Fremdsprache liegen eigene Lehrwerke, ein Rahmenplan für die Deutschen Schulen im Ausland sowie eine Reihe von Prüfungen, deren Niveau sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert, vor
Die 27 Deutsch-Profil-Schulen (DPS) sind Schulen des jeweiligen Sitzlandes, die ein besonders ausgeprägtes deutsches Unterrichts- und Abschlussprofil anbieten. Das Fach Deutsch und mindestens ein weiteres deutschsprachiges Fach werden in signifikantem Umfang unterrichtet, die deutschsprachigen Fächer sind auch Teil der nationalen Abschlussprüfung. Wie die Deutschen Auslandschulen und die DSD-Schulen gehören die Deutsch-Profil-Schulen zum Netzwerk der PASCH-Initiative.
Die meisten der 135 von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Deutschen Schulen im Ausland sind Begegnungsschulen, an denen sowohl deutsche als auch einheimische Kinder unterrichtet werden. Der Unterricht wird in deutscher und in der jeweiligen Landessprache erteilt, die Schülerinnen und Schüler können deutsche, nationale und internationale Schulabschlüsse erwerben. Die DAS werden in der Regel durch gemeinnützige Schulvereine getragen und fördern Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe. Wie die DSD-Schulen und die Deutsch-Profil-Schulen gehören die Deutschen Auslandsschulen zum Netzwerk der PASCH-Initiative.
Deutschsprachiger Fachunterricht spielt an allen Deutschen Auslandsschulen sowie an den nationalen Schulen, die einen deutschen Abschluss oder das GIB anbieten eine gewichtige Rolle. Jeglicher deutschsprachiger Unterricht mit Ausnahme von Deutsch als Fremdsprache muss sich an den besonderen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerschaft sowie den Herausforderungen des DFU orientieren. Grundlage für den DFU sind schulinterne Konzepte, Absprachen sowie Regelungen, die sich grundsätzlich und fachspezifisch auf die Förderung der Deutschkompetenz beziehen. Den besonderen methodischen Anforderungen des Deutschsprachigen Fachunterrichts trägt die ZfA durch spezielle Vorbereitungs- und Fortbildungsmaßnahmen insbesondere im Blended-Learning-Bereich sowie durch die Unterstützung in der Entwicklung von geeigneten Unterrichtsmaterialien Rechnung.
Das DIA ist die Abschlussprüfung des achtjährigen Gymnasiums an Deutschen Auslandsschulen. Ihm zugrunde liegt eine eigene weltweit gültige Prüfungsordnung, die von den Kultusministerien der Länder verabschiedet wurde. Der internationale Charakter der Prüfung wird dadurch verstärkt, dass bis zu 50 Prozent des Unterrichts in einer Fremdsprache oder der Landessprache erfolgen und bis zu 50 Prozent der Prüfungsteile in einer Fremdsprache oder der Landessprache abgelegt werden können. Alle Inhaber eines DIA-Zeugnisses werden von den Hochschulen in Deutschland als Bildungsinländer behandelt. Das DIA berechtigt unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Das DIA wird an Hochschulen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenso anerkannt wie an zahlreichen Hochschulen weltweit.
Der Direktorenbeirat umfasst 15 Mitglieder (je ein gewählter Vertreter aus den Regionalen Fortbildungsregionen). Drei Sprecher, die jeweils für zwei Jahre eingesetzt sind, vertreten den Beirat in anderen Gremien.
Der Direktorenbeirat berät die fördernden Stellen in Deutschland und arbeitet eng mit der ZfA und den Ländervertretern zusammen. Er bereitet die jährliche Sitzung des Gremiums vor. Zu seinen Aufgaben gehört es, Informationen, Anregungen und Kritik der Regionen zu sammeln und diese an die ZfA und KMK weiterzugeben. Er berät über Anträge, die an ZfA und KMK herangetragen wurden und bereitet Entscheidungen vor. Er informiert die Schulleiter.
Das DSD ist eine Prüfung in Deutsch als Fremdsprache an Schulen im Ausland, das heißt für Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen und deutschsprachiger Abteilungen an Schulen im Ausland sowie an DSD-Schulen. Die Leitung der Prüfung am Prüfungsort muss jeweils eine für den Auslandsschuldienst beurlaubte Lehrkraft (Auslandsdienstlehrkraft) haben.
Das DSD I - Kompetenzstufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) - gilt als Nachweis der für die Aufnahme in ein Studienkolleg erforderlichen Sprachkenntnisse.
Das DSD I PRO – Kompetenzstufe B1 des GeR – gilt ebenfalls als Nachweis der für die Aufnahme in ein Studienkolleg erforderlichen Sprachkenntnisse, hat aber ausbildungspropädeutische und berufsorientierte Inhalte.
Das DSD II - Kompetenzstufe B2/C1 des GeR - gilt als Nachweis der für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen Sprachkenntnisse.
Das Deutsche Sprachdiplom ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die ZfA zeichnet für die Testentwicklung, die testwissenschaftliche Begleitung und die pädagogische Betreuung des DaF-Unterrichts mit DSD-Ziel verantwortlich. Informationen unter: www.kmk.org und www.auslandsschulwesen.de/dsd
Die Zielgruppe des DSD I PRO sind Schülerinnen und Schüler ab etwa 16 Jahren, die eine berufliche Schule mit beliebigem Fachgebiet besuchen und ihre berufsorientierten Deutschkenntnisse nachweisen möchten. Zielniveau ist die Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). Die Prüfung ist damit auf der Schwelle von der elementaren zur selbstständigen Sprachverwendung angesiedelt. Im vorbereitenden Unterricht werden neben berufsorientierter Sprache auch ausbildungspropädeutische Inhalte vermittelt. Das DSD I PRO gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an viele Studienkollegs in Deutschland erforderlich sind.
Seit 2012 ist das DSD der ersten Stufe - (DSD I, Kompetenzstufe B1) - auch für den Einsatz im innerdeutschen Schulwesen als Instrument zur sprachlichen Erstintegration freigegeben. Zielgruppe sind neu zugewanderte Jugendliche, die sich ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen sprachlich auf die Teilnahme am Regelunterricht vorbereiten. Neben dem allgemeinsprachlich orientierten DSD I wird seit 2017 auch das berufsorientierte DSD I PRO angeboten. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die eine Berufsausbildung im dualen System anstreben oder auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle suchen.
Die rund 1.100 DSD-Schulen sind einheimische Schulen, an denen Deutsch als Fremdsprache unterrichtet wird. Das Fach Deutsch steht im Stundenplan gleichwertig mit anderen Fächern, und so erreichen die Schülerinnen und Schüler ein hohes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeR). Am Ende legen sie das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) ab. Damit können Sie in Deutschland ein Studienkolleg besuchen oder an einer deutschen Hochschule studieren. Wie die Deutschen Auslandschulen und die Deutsch-Profil-Schulen gehören die DSD-Schulen zum Netzwerk der PASCH-Initiative.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) evaluiert in Zusammenarbeit mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland das DSD-Programm an den von ihr geförderten DSD-Schulen auf der Basis standardisierter Kriterien. Im Unterschied zur Bund-Länder-Inspektion steht bei EvaDaF verstärkt die interkulturelle Komponente im Vordergrund, da das Evaluationsteam nicht den Unterricht an Deutschen Auslandsschulen hospitiert, sondern Gast an landeseigenen Schulen ist.
Mit Unterstützung des wissenschaftlichen Beirats und der Länder hat die ZfA zu diesem Zweck einen Kriterienkatalog für modernen DaF-Unterricht entwickelt. Der systematische Aufbau der Sprachkompetenz gehört dabei ebenso zu den gesetzten INTERpädagogischen Schwerpunkten wie die Vermittlung autonomen Lernens, eines aktuellen Deutschlandbildes, deutscher Kultur, Kunst und Literatur sowie die Entwicklung von Diskursstrategien.
Im Verlauf einer meist einwöchigen EvaDaF wird außerdem die Arbeit der Fachberaterin bzw. des Fachberaters der ZfA im jeweiligen Lande inspiziert. Daraus ergeben sich länderbezogene individuelle Zielvereinbarungen für die zukünftige Ausrichtung bzw. Justierung des Programms. Den Abschluss jeder EvaDaF bildet die Ergebnispräsentation in der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird der Auslandsvertretung eine differenzierte Rückmeldung zur Position des DSD-Programms im jeweiligen Land, einschließlich des Aufgabenspektrums der Fachberatung, gegeben.
Die Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache betreuen Schulen im Ausland, die in der Regel zum Deutschen Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK) führen. Sie beraten einheimische Deutschlehrkräfte methodisch und didaktisch. Falls in dem Gastland ein Lehrerentsendeprogramm, für dessen Umsetzung sie zuständig sind, existiert, beraten sie auch die an Schulen des jeweiligen Landes vermittelten Auslandsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte und Landesprogrammlehrkräfte. Die Fachberatungen sind für die administrative Abwicklung des Lehrkräfteeinsatzes verantwortlich und verfassen u.a. Leistungsbeschreibungen von den von ihr betreuten Lehrkräften. Sie unterhalten kontinuierlich Kontakte zu den Schulbehörden des Gastlandes. Die Fachberatungen sind für die Dauer Ihres Auslandseinsatzes Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes. Ihr Einsatz erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Gastlandes.
Fachschaftsberatungen sind Auslandsdienstlehrkräfte, die im Ausland an staatlichen Schulen mit erweitertem Deutschunterricht eingesetzt werden. Die Fachschaftsberatung berät ihre Deutschfachschaft in allen Fragen des „Deutsch als Fremdsprache“-Unterrichts, koordiniert das DSD-Programm an ihrer Schule und übernimmt den Vorsitz bei den mündlichen DSD-Prüfungen.
In der Regel betreut die Fachschaftsberatung auch noch weitere DSD-Schulen in der Nähe ihres Einsatzortes. In Absprache mit ihrer zuständigen Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache übernimmt sie auch Aufgaben in der Lehrkräftefortbildung.
Für den Fall, dass keine Beschulung deutschsprachiger Kinder und Jugendlicher vor Ort möglich ist, können für die Unterrichtung bis zur 10. Klasse die hierfür eigens konzipierten Fernlehrwerke eingesetzt werden: Für die Klassen 1 bis 4 liegt die Zuständigkeit bei der Deutschen Fernschule, Herbert-Flender-Straße 6, D 35578 Wetzlar, Tel.: 06441-921892.
Die Klassen 5 bis 10 werden durch spezielles Lehrmaterial des Instituts für Lernsysteme, Doberaner Weg 20, D 22143 Hamburg, Tel.: 040-675 70-0 abgedeckt.
Unter diesem Begriff sind die Vorbereitungsmaßnahmen von Lehrkräften zusammengefasst, die eine Tätigkeit an einer von der Bundesrepublik Deutschland geförderten Schule aufnehmen. Die ZfA führt Vorbereitungslehrgänge durch, in denen diese Lehrkräfte zielgerecht auf ihren Einsatz vorbereitet werden.
Zudem wurden Regionale Fortbildungszentren für Deutsche Schulen eingerichtet, an denen ein speziell auf den Bedarf der Schulen vor Ort erstelltes Fortbildungssangebot (Regionale Fortbildungen) wahrgenommen werden kann.
Außerdem organisiert die ZfA weitere Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel für die Studien- und Berufsberatungen an den Deutschen Auslandsschulen oder zu bestimmten Themen und Schwerpunkten wie zum DSD der KMK.
Als Funktionsstellen gelten Schulleitung und stellvertretende Schulleitung, Leitung von Deutschen Abteilungen und deutschen Kollegien an öffentlichen Schulen im Ausland, Leitung von Teilschulen, soweit Schulen räumlich getrennt sind, Schulstufenleitung/-Koordination, Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache (einschließlich Fachschaftsberatungen in MOE), Fachleitung für Deutschsprachigen Fachunterricht, Leitung von berufsbildenden Zweigen, Leitung von Lehrerbildungseinrichtungen, Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache sowie Studien- und Berufsberatungen.
Die Stellenbesetzung erfolgt nach besonderen Verfahren. Vertragsverlängerung auf insgesamt acht Jahre ist möglich.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen (GeR) stellt eine gemeinsame Basis dar für die Entwicklung von zielsprachlichen Curricula, Prüfungen, Lehrwerken usw. in ganz Europa. Er beschreibt umfassend, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Lernende entwickeln müssen, um in der Lage zu sein, kommunikativ erfolgreich zu handeln. Die Beschreibung deckt auch den kulturellen Kontext ab, in den Sprache eingebettet ist. Der Referenzrahmen definiert Kompetenzniveaus, die in zahlreichen Kontexten abgefragt werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist die Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Die GEW vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auch im Auslandsschuldienst. GEW-Juristinnen und Juristen sowie GEW-Mitglieder mit Auslandserfahrung haben sich dazu in der Arbeitsgruppe Auslandslehrer und -lehrerinnen (AGAL) zusammengeschlossen.
Das Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) ist eine besondere Form des International Baccalaureate. Auf Grundlage von Verträgen zwischen der International Baccalaureate Organisation (IBO) und der ZfA werden in den Fächern Geschichte, Biologie, (seit 2019 ergänzend auch Mathematik und Chemie) die weltweiten Abschlussprüfungen in deutscher Sprache abgelegt. Die anderen Fächer werden in einer der Arbeitssprachen der IBO, das heißt auf Englisch, Spanisch oder Französisch unterrichtet und geprüft. In der Regel wird an den GIB Schulen neben den IBO Prüfungen im Fach Deutsch auch das DSD II der KMK geprüft. Das GIB berechtigt in den meisten Ländern der Welt zum Hochschulzugang. Den Voraussetzungen für die Anerkennung an deutschen Hochschulen liegt ein KMK-Beschluss (Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils geltenden Fassung) zugrunde. Der Begriff GIB ist kein geschützter Begriff, die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein IB-Diplom. Es wird zurzeit an mehr als 30 Deutschen Schulen im Ausland angeboten.
Unter dem Begriff „Governance“ wird in der Bildungsforschung diskutiert, wie eine Akteurskonstellation in Bildungsorganisationen so gestaltet werden kann, dass gemeinsame und unterschiedliche Ziele der Akteure möglichst optimal erreicht werden können. Für Deutsche Schulen im Ausland bezieht sich dieser Ansatz der Akteure auf Schulleitung, Vorstand und Verwaltungsleitung.
Im Jahr 2008 rief das Auswärtige Amt die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) ins Leben. Die Initiative stärkt und verbindet ein weltumspannendes Netz von über 2.000 PASCH-Schulen mit besonderer Deutschlandbindung. Bei jungen Menschen sollen damit nachhaltiges Interesse und Begeisterung für das moderne Deutschland und seine Gesellschaft sowie für die deutsche Sprache geweckt werden.
Das Auswärtige Amt koordiniert die PASCH-Initiative und setzt sie gemeinsam mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz um. Zu den PASCH-Schulen gehören die Deutschen Auslandsschulen, die Deutsch-Profil-Schulen (DPS) die sogenannten DSD-Schulen in den nationalen Bildungssystemen der Partnerländer, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Sprachniveau B1 bei DSD I bzw. B2/C1 bei DSD II) anbieten, sowie die vom Goethe-Institut betreuten Fit-Schulen, die Deutsch als Unterrichtsfach einführen oder ausbauen (bis Sprachniveau A2).
Alle von der ZfA betreuten Schulen der PASCH-Initiative bieten Sprach- und Schulabschlüsse an, die den Zugang zu Studienkollegs bzw. Hochschulen in Deutschland ermöglichen. Ein wichtiges Instrument, um die Ziele der PASCH-Initiative umzusetzen, ist die gemeinsame Website PASCHnet (www.pasch-net.de).
Das IB ist ein von der International Baccalaureate Organisation (IBO) in Genf angebotener internationaler Schulabschluss mit weltweit gleichen Lehrplänen und extern bewerteten Abschlussprüfungen, der weltweit von zahlreichen Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen als Berechtigung zum Studium anerkannt wird. Den Voraussetzungen für die Anerkennung an deutschen Hochschulen liegt ein KMK-Beschluss (Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gel-
tenden Fassung) zugrunde. (siehe Gemischtsprachiges International Baccalaureate)
Um den schulischen Deutsch-als-Fremdsprache-Unterricht auf dem Weg zum DSD zu begleiten und zu evaluieren, bietet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bereits ab der Grundschule die Internationalen schulischen Vergleichsarbeiten an. Die Internationale schulische Vergleichsarbeit 1 richtet sich an Schülerinnen und Schüler von 9 bis 10 Jahren in der 3. oder 4. Klasse der Grundschule. Die Internationale schulische Vergleichsarbeit 2 wurde für 12- bis 14-jährige Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 8 konzipiert.
Beide Aufgabensätze bestehen jeweils aus vier Teilen: Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation. Sie dienen diagnostischen Zwecken und führen die Schülerinnen und Schüler an das Prüfungsformat des DSD I heran. Die Abwicklung der Vergleichsarbeiten geschieht in Eigenregie an den beteiligten Schulen in der Verantwortung der zuständigen Prüfungsleitung. Dabei ist die Durchführung von der Schule flexibel handhabbar: So können die Vergleichsarbeiten im Ganzen zu einem Termin, oder aber die einzelnen Teile zu verschiedenen Terminen innerhalb eines Schuljahres durchgeführt werden. Außerdem ist der Schule freigestellt, ob sie eine Vergleichsarbeit ganz oder nur Teile davon einsetzt.
Für die Heranführung an das DSD I PRO gibt es „Auf dem Weg zum DSD I PRO - Zwischenevaluation“, die im Format den IVA 2 entsprechen, aber berufsbezogene Inhalte haben.
(auch Prüfungsbeauftragte der KMK oder Beauftragte der Länder)
Jedes Land in der Bundesrepublik Deutschland ernennt eine Vertreterin oder einen Vertreter, der stimmberechtigt die Interessen des Landes im BLASchA vertritt und für das Land die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Auslandsschulwesen betreut. Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter stehen auch Bewerberinnen und Bewerbern für den Auslandsschuldienst als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit dem Auslandsschuldienst zur Verfügung. Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz (in Vertretung aller Länder) als Beauftragte der KMK mit der Prüfungsleitung an den Schulen der Region in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes betraut. Als KMK-Beauftragte sind sie für die pädagogischen und schulaufsichtlichen Angelegenheiten, die an diesen Schulen in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz fallen (Bildungsgänge und Abschlüsse), zuständig und leiten die deutschen Abschlussprüfungen. Besuche an den Prüfungsschulen anlässlich der mündlichen Prüfungen in den Abschlussklassen werden jährlich vom BLASchA festgelegt, in der Regel besuchen die KMK-Beauftragten die Schulen im zweijährigen Rhythmus. Die Begriffe Prüfungsbeauftragte oder Prüfungsbeauftragter, Prüfungsleiterin oder Prüfungsleiter und Prüfungsvorsitz bezeichnen Aufgaben der KMK-Beauftragten. Die Betreuung einer Prüfungsregion durch die KMK-Beauftragten wechselt im vierjährigen Rhythmus.
kulturweit ist ein internationaler Jugendfreiwilligendienst im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Er ist ein Projekt der Deutschen UNESCO-Kommission im Auftrag des Auswärtigen Amts.
Seit 2009 bietet kulturweit jungen Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren die Möglichkeit, für sechs oder zwölf Monate ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu absolvieren. Die Einsatzstellen befinden sich in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie in Mittel-, Südost- und Osteuropa. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und der Pädagogische Austauschdienst fungieren als Partner, daneben bieten der Deutsche Akademische Austauschdienst, das Deutsche Archäologische Institut, die Deutsche Welle, das Goethe-Institut, der Pädagogische Austauschdienst sowie UNESCO-Nationalkommissionen Einsatzstellen an.
Während ihres Einsatzes übernehmen die kulturweit-Freiwilligen vielfältige Aufgaben und setzen eigene Projekte um.
Der Großteil der Einsatzstellen befindet sich an DSD-Schulen und Deutschen Auslandsschulen. Die Jugendlichen arbeiten zum Beispiel im Deutschunterricht mit, betreuen Arbeitsgemeinschaften oder organisieren kulturelle Veranstaltungen an den Schulen.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie beruht auf einem Übereinkommen der Länder.
Die Kultusministerkonferenz wurde im Jahre 1948, das heißt noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, gegründet. Sie ging aus der „Konferenz der deutschen Erziehungsminister“ hervor, die am 19. und 20. Februar 1948 unter Teilnahme von Vertretern aus allen damaligen Besatzungszonen nach Ende des 2. Weltkriegs in Stuttgart stattfand. Nachdem den Ministern aus der sowjetischen Zone eine weitere Teilnahme von ihrer Besatzungsmacht nicht erlaubt wurde, vereinbarten die Kultusminister der Länder der drei westlichen Besatzungszonen noch im gleichen Jahr, dass ihre Konferenz zu einer ständigen Einrichtung werden sollte. Sie konstituierten sich als „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder“ (Kultusministerkonferenz) und errichteten für ihre Zusammenarbeit ein ständiges Sekretariat.
Anschrift: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Auslandsschulwesen, Referat II C, Taubenstr. 10, 10117 Berlin,
www.kmk.org
Landesprogrammlehrkräfte sind verbeamtete oder fest angestellte Lehrkräfte, die im Auftrag ihres Dienstherrn unter Fortzahlung der Bezüge für einen begrenzten Zeitraum an schulischen Einrichtungen im Baltikum, in Mittel- und Osteuropa und in Zentralasien tätig werden. Der Einsatz von Landesprogrammlehrkräften wird von der ZfA begleitet und koordiniert.
Das Lehrerentsendeprogramm ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, durch das Lehrkräfte (ADLK, BPLK, LPLK) zur Unterstützung des „Deutsch als Fremdsprache“-Unterrichts und in geringerem Umfang auch des Deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU) an ausgewählte staatliche Schulen und Bildungseinrichtungen vermittelt werden.
Netzwerk Deutsch ist ein regelmäßig tagendes Gremium im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Ihm gehören je ein Vertreter des Auswärtigen Amts, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), des Goethe-Instituts, der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Deutschen Welle und weiterer Mittler und Partner der Auswärtigen Kulturpolitik an. Auf Arbeitsebene werden Fragen der Förderung der deutschen Sprache weltweit und der Abstimmung unter den Mittlern und Partnerorganisationen erörtert. Sie gibt gemeinsam erarbeitete Empfehlungen an die betroffenen Institutionen weiter.
Im Ausland gibt es darüber hinaus in jedem Land ein sogenanntes „lokales Netzwerk Deutsch“, das unter der Federführung der zuständigen Auslandsvertretung regelmäßig zusammentritt, um mit den Mittlern und Partnern vor Ort Fragen der Förderung der deutschen Sprache zu besprechen.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) möchte einen unverwechselbaren, für die ZfA und das Netzwerk der Deutschen Auslandsschulen charakteristischen Auftritt schaffen, ihr Kommunikationspotential nach innen und außen stärken und die Kommunikationsstruktur unter den Akteuren verbessern. Ziel ist es, der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im In- und Ausland zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und eine stärkere Identifikation für das gesamte Auslandsschulnetzwerk einschließlich aller geförderten Schulen zu erreichen sowie mehr Lehrkräfte für einen Einsatz in der Auslandsschularbeit zu begeistern.
Neben den Auslandsdienstlehrkräften und Bundes- und Landesprogrammlehrkräften unterrichten an allen schulischen Einrichtungen im Ausland so genannte Ortslehrkräfte (OLK). Es handelt sich dabei um einheimische Lehrkräfte oder im deutschen Sprachraum angeworbene deutschsprachige Lehrkräfte, die von den örtlichen Schulträgern nach ortsüblichen Bedingungen eingestellt werden. Daneben werden von den Schulen für den außerschulischen Bereich auch Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Schulverwaltung als Ortskräfte (OK) eingestellt. Die Orts- bzw. Ortslehrkräfte erhalten ihre Vergütung ausschließlich durch den örtlichen Schulträger und stehen in keiner rechtlichen Beziehung zur ZfA. Um den Schulen die Anwerbung solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern, führt die ZfA eine Bewerberdatei für Auslandsschulen. Die Schulen können online auswählen. Anschließend kann eine Kontaktaufnahme erfolgen.
Der PAD ist eine Abteilung im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) und als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch im Schulbereich tätig. Seine Arbeit dient der Völkerverständigung durch den internationalen Dialog und die internationale Begegnung, gibt Anregung zu verstärktem Fremdsprachenlernen und fördert Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Deutsche Schulen und Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sind an Programmen des PAD insbesondere beteiligt, wenn sie die Fortbildung von Lehrkräften aus dem jeweiligen Gastland oder Stipendien an ausländische Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Deutschkenntnissen betreffen. Gemeinsam mit der ZfA wählt der PAD außerdem Teilnehmende für den Freiwilligendienst kulturweit aus. Als Nationale Agentur für EU- Programme im Schulbereich (COMENIUS) und als Partner der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) fördert der PAD Schulprojekte und Lehrerfortbildungen. Alle von der ZfA geförderten Schulen (DAS, DPS und DSD-Schulen) gehören zu den PASCH-Schulen.
siehe unter: Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“
Im Jahr 2008 rief das Auswärtige Amt die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) ins Leben. Die Initiative stärkt und verbindet ein weltumspannendes Netz von über 2.000 PASCH-Schulen mit besonderer Deutschlandbindung. Bei jungen Menschen sollen damit nachhaltiges Interesse und Begeisterung für das moderne Deutschland und seine Gesellschaft sowie für die deutsche Sprache geweckt werden.
Das Auswärtige Amt koordiniert die PASCH-Initiative und setzt sie gemeinsam mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz um. Zu den PASCH-Schulen gehören die Deutschen Auslandsschulen, die Deutsch-Profil-Schulen (DPS) die sogenannten DSD-Schulen in den nationalen Bildungssystemen der Partnerländer, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Sprachniveau B1 bei DSD I bzw. B2/C1 bei DSD II) anbieten, sowie die vom Goethe-Institut betreuten Fit-Schulen, die Deutsch als Unterrichtsfach einführen oder ausbauen (bis Sprachniveau A2).
Alle von der ZfA betreuten Schulen der PASCH-Initiative bieten Sprach- und Schulabschlüsse an, die den Zugang zu Studienkollegs bzw. Hochschulen in Deutschland ermöglichen. Ein wichtiges Instrument, um die Ziele der PASCH-Initiative umzusetzen, ist die gemeinsame Website PASCHnet (www.pasch-net.de).
www.pasch-net.de ist die Website der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH). PASCH-net informiert über Aktivitäten und Projekte der Initiative und ihrer Partner. Als Treffpunkt der internationalen PASCH-Gemeinschaft bietet die Website Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern weltweit die Möglichkeit, sich zu informieren und untereinander zu vernetzen. Das vielfältige Angebot auf PASCH-net reicht von Materialien für den Deutschunterricht über die Teilnahme an Projekten, Wettbewerben und Aktionen bis hin zu einer Online-Schülerzeitung PASCH-Global.
Ein Peer-Review ist eine kollegiale Form der Selbstevaluation. Peers, so genannte „kritische Freunde“, sind in der Regel berufsfeldbezogene Personen. In der Schule kann das z.B. eine Gruppe von Kollegen aus einer Nachbarschule sein. Sie besuchen auf Einladung im Team die Schule, stellen die Schulqualität zu gemeinsam zwischen Team und Schule vereinbarten Aspekten bzw. einvernehmlich festgelegten Qualitätsbereichen fest und melden ihre Feststellungen der besuchten Schule zurück. Der Peer-Review folgt im AQM-Prozess auf eine Selbstevaluation und bereitet eine Bund-Länder-Inspektion (BLI) vor. Ein „Besuch kritischer Freunde“ stellt den ersten Schritt von der Selbstevaluation zu einem kritischen Blick von außen dar
Die ZfA bietet den von ihnen betreuten Schulen Projekte und Wettbewerbe an, die zur Werteorientierung dienen und die deutschen Sprachkenntnisse vertiefen. Die Vernetzung untereinander steht ebenfalls im Fokus. Dabei handelt es sich zum Teil um einjährige Projekte, welche aktuelle politische Schwerpunkte fokussieren, aber auch kontinuierliche Projekte, welche unterrichtsbegleitend durchgeführt werden. Besonders hervorzuheben sind der weltweite Wettbewerb “Jugend debattiert„ sowie „Seitenweise“, ein Lesewettbewerb für Deutschlernende in Europa.
(siehe unter: KMK-Beauftragte)
auch: Öffentlich-Private Partnerschaft
Public Private Partnership ist der Oberbegriff einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen privatwirtschaftlichen Einrichtungen und der öffentlichen Hand zur Erreichung gemeinsamer Ziele. Das deutsche Auslandsschulwesen realisiert seit Jahrzehnten PPP, denn die meisten Deutschen Schulen im Ausland sind als Privatschulen nach dem Recht des Gastlandes organisiert und werden zu großen Teilen durch die öffentliche Hand mitfinanziert und/oder nutzen bundeseigene Liegenschaften.
(siehe unter: Auslandsschulqualitätsmanagement)
Die pädagogisch-fachliche Betreuung der Auslandsschulen erfolgt differenziert in acht Regionen. Die Regionen werden von Regionalbeauftragten der ZfA (Schulaufsicht des Bundes) betreut, die für alle Fragen der personellen, finanziellen und materiellen Förderung der entsprechenden Einrichtungen in der jeweiligen Region verantwortlich sind. Zu den systemisch-pädagogischen Kernaufgaben zählen die Steuerung der Qualitätsentwicklung der Schulen über Zielvereinbarungen, die Aufsicht über die Schulen und deren Beratung bezüglich der Entwicklung der Schule, das Informations-, Beschwerde- und Konfliktmanagement, die Personalführung und Personalentwicklung der Schulleitung und die Implementierung neuer bildungspolitischer Vorhaben und pädagogischer Innovationen.
Beim Schulfonds handelt es sich um einen im Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts separat ausgewiesenen Bereich (sog. „Titelgruppe“) der dort veranschlagten Mittel zur Förderung des deutschen Auslandsschulwesens und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich.
An den Schulen auf der Nordhalbkugel beginnt das Schuljahr in der Regel im August/September, auf der Südhalbkugel zwischen dem 1. Januar und dem 1. März.
Unter den durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) geförderten Schulen im Ausland befinden sich folgende Schultypen:
Träger von Deutschen Schulen im Ausland sind i. d. R. Schulvereine. Diese setzen sich aus Mitgliedern zusammen, die an Erhalt und Entwicklung einer schulischen Einrichtung mit dem Schwerpunkt Deutsch für deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise interessiert sind. Der Schulverein wählt aus seiner Mitte einen Schulvorstand.
Der Schulvorstand vertritt den Schulverein nach außen und innen. Er entscheidet über den Personalbestand einer Schule und schließt oder löst im Auftrag seines Vereins die Arbeitsverträge (Vertragspartner). Die pädagogische Leitung der Schule liegt außerhalb der Zuständigkeit des Schulvorstands.
An vielen Schulen im Ausland wird deutscher Sprachunterricht erteilt. Die ZfA kann diesen Deutschunterricht durch finanzielle Zuschüsse zum laufenden Haushalt (Sprachbeihilfe) und Material für den Deutschunterricht (Lehrmittelspenden) fördern.
Das „Studien- und Berufsticket DSD“ ist ein Programm der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Kooperation mit deutschen Universitäten, Hochschulen und Studienkollegs. Es richtet sich an ausländische Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen (DAS) und der Sprachdiplomschulen (DSD-Schulen), die an ihrer Schule das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe“ (GeR-Niveau B1) erwerben und zum Studium nach Deutschland möchten.
Das „Studien- und Berufsticket DSD“ ermöglicht dieser Gruppe von Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen und gebührenfreien Übergang von der Schule zur Universität und Hochschule bzw. zum Studienkolleg in Deutschland. Dazu stehen zahlreiche erstklassige Partner von deutschen Universitäten, (dualen) Hochschulen, Studienkollegs und Ausbildungsbetrieben zur Verfügung, mit denen die ZfA offizielle Vereinbarungen getroffen hat. Auch die Visastellen in den deutschen Auslandsvertretungen unterstützen DSD-Studienbewerberinnen und -Studienbewerber im Antragsverfahren.
Eine Stufenprüfung testet die Sprachkompetenzen auf mehr als einer Leistungsstufe. Sie enthält Aufgaben auf unterschiedliche Niveaus. Die Schülerinnen und Schüler erhalten als Prüfungsergebnis ein differenziertes Leistungsprofil. Das bedeutet, auf dem Diplom werden die vier Fertigkeiten getrennt ausgewiesen und für jede Fertigkeit wird das erreichte Niveau bescheinigt. Beispielsweise könnte das Diplom folgendes Leistungsprofil zertifizieren: Leseverstehen C1, Hörverstehen B2, Schriftliche Kommunikation B2, Mündliche Kommunikation C1. Ein gestuftes Leistungsprofil entspricht der Wirklichkeit des fremdsprachlichen Erwerbsprozesses eher, da in der Regel nicht alle fremdsprachlichen Kompetenzen gleichmäßig ausgebildet sind.
Der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLiA) ist eine Vereinigung ehemaliger, aktiver sowie zukünftiger Lehrkräfte im Auslandsschuldienst. Der VDLiA bietet seinen Mitgliedern Beratung und Unterstützung und gibt die Quartalszeitschrift „Deutsche Lehrer im Ausland“ heraus.
Auslandsdienstlehrkraft
Grundvertrag 3 Jahre, mögliche Verlängerung 3 Jahre, plus 2 Jahre bei Funktionsstellen
Bundesprogrammlehrkraft
Grundvertrag 2 Jahre (in Ausnahmefällen auch nur 1 Jahr), Verlängerung bis maximal 6 Jahre
Landesprogrammlehrkraft
Grundvertrag 1 Jahr, Verlängerung bis zu maximal 6 Jahre
Ortslehrkraft
Je nach Vereinbarung mit dem örtlichen Schulträger (Schulverein)
Die Verwaltungsleitung leitet die Verwaltung des Schulbetriebs. In dieser Dienstleistungsfunktion unterstützt sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsbereichs und in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Vorstand die Schulentwicklung. Vorgesetzter der Verwaltungsleitung ist die Schulleitung.
Seit dem Studienjahr 2001/02 fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hochqualifizierte nichtdeutsche Absolventinnen und Absolventen Deutscher Auslands- und DSD-Schulen, die ein Hochschulstudium in Deutschland planen, mit einem Stipendium für ein Vollstudium in Deutschland. Das Studium kann an einer staatlichen oder privaten Hochschule mit staatlicher Anerkennung absolviert werden. Alle akademischen Disziplinen - von A wie Archäologie bis Z wie Zahnmedizin - können belegt werden. Abhängig vom Studienziel beträgt die Förderdauer von drei Jahren (Bachelorabschluss) bis zu sechs Jahren und drei Monaten (Staatsexamen in Humanmedizin). Sehr guten Bachelorabsolventen wird seit 2011 zudem die Möglichkeit geboten, im direkten Anschluss für zwei weitere Jahre bis zum Masterabschluss gefördert zu werden. Die Vollstipendien sind ein Beitrag des DAAD zur Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) und werden vom Auswärtigen Amt finanziert.
Alle künftigen Auslandsdienstlehrkräfte und Bundes- sowie Landesprogrammlehrkräfte werden auf ihren Einsatz im Ausland vorbereitet. Die Vorbereitung sieht einen Lehrgang im Inland und Maßnahmen am Einsatzort vor.
Der Vorständebeirat umfasst 15 Mitglieder (je ein gewählter Vertreter aus den Regionalen Fortbildungsregionen), die für jeweils zwei Jahre eingesetzt sind.
Der Vorständebeirat im Netzwerk Deutscher Auslandsschulen (DAS) versteht sich als Informations- und Beratungsgremium und ist gleichermaßen den vom Auswärtigen Amt anerkannten Schulträgern Deutscher Auslandsschulen sowie den Fördernden Stellen in Deutschland verpflichtet. Der Beirat befasst sich mit strategischen Fragen zur Entwicklung und Sicherung des Auslandsschulwesens und der Deutschen Auslandsschulen im Rahmen des Auslandsschulqualitätsmanagements (AQM). Die Einbindung der Schulvorstände erfolgt aus der Perspektive der Verantwortung der gemeinnützigen Schulträger heraus. Der Vorständebeirat trägt dazu bei, die in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) formulierten Ziele zu verfolgen. Er unterstützt die Vorstände im Rahmen der Regionalen Netzwerktagungen bei ihrem regionalen Qualitätsmanagement und fördert als Bindeglied die Kommunikation zwischen den Schulvorständen einer Region und Auswärtigem Amt/Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Er erörtert mit den Fördernden Stellen Fragen, die dem Gesamtwohl des Auslandsschulwesens und der Einleitung von Lösungen regionaler Fragen dient. Der Beirat als Gremium wirkt nicht in den politischen Raum. Vorschläge werden im Rahmen des Beirats mit den Fördernden Stellen und dem Auswärtigen Amt besprochen.
Der Verwaltungsleiterbeirat umfasst 15 Mitglieder (je ein gewählter Vertreter aus den Regionalen Fortbildungsregionen), die für jeweils zwei Jahre eingesetzt sind.
Der Verwaltungsleiterbeirat im Netzwerk Deutscher Auslandsschulen DAS versteht sich als Informations- und Beratungsgremium und ist gleichermaßen allen vom Auswärtigen Amt anerkannten Deutschen Auslandsschulen sowie den Fördernden Stellen in Deutschland verpflichtet. Die Kompetenzen des Beirats beziehen sich auf den Bereich des nicht pädagogischen Verwaltungsmanagement der Schulen. Der Verwaltungsleiterbeirat unterstützt durch seine Informationen und seine Beratung dabei, die in den AKBP umschriebenen Ziele im Bereich der Schulverwaltungen zu verfolgen. Er unterstützt die Verwaltungsleitungen im regionalen Qualitätsmanagement und stellt das Bindeglied zwischen den regionalen Fortbildungen der Verwaltungsleitungen und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) dar. Er erörtert mit den Fördernden Stellen Fortbildungsinhalte und operativ administrative Fragen.
Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) tritt für die Interessen der Vorstände von Deutschen Auslandsschulen, die Mitglied im WDA sind, ein.
Die ZfA bietet den von ihnen betreuten Schulen Projekte und Wettbewerbe an, die zur Werteorientierung dienen und die deutschen Sprachkenntnisse vertiefen. Die Vernetzung untereinander steht ebenfalls im Fokus. Dabei handelt es sich zum Teil um einjährige Projekte, welche aktuelle politische Schwerpunkte fokussieren, aber auch kontinuierliche Projekte, welche unterrichtsbegleitend durchgeführt werden. Besonders hervorzuheben sind der weltweite Wettbewerb “Jugend debattiert„ sowie „Seitenweise“, ein Lesewettbewerb für Deutschlernende in Europa.
Der wissenschaftliche Beirat besteht aus etwa 15 Mitgliedern aus dem Hochschulbereich mit den Arbeitsschwerpunkten DaF, DFU, Digitalisierung, Schulentwicklung und Inklusion. Er berät und begleitet die ZfA in fachlicher Hinsicht aus wissenschaftlicher Perspektive.
Der Zentrale Ausschuss für das DSD der KMK (ZA) ist ein vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) eingesetzter Unterausschuss, dem je drei ständige Vertretungen des Bundes (einer des Auswärtigen Amts, zwei der ZfA) und der Länder angehören. Den Vorsitz führt immer eine vom BLASchA ernannte Ländervertretung. Der Zentrale Ausschuss ist zuständig für alle Regelungen, Zuerkennungen, Genehmigungen sowie für die inhaltliche Gestaltung des Deutschen Sprachdiploms der KMK.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten fördert im Auftrag des Auswärtigen Amts als Schulaufsicht des Bundes unter Mitwirkung der Länder derzeit 135 Deutsche Auslandsschulen. Sie fördert die Schulen in finanzieller, personeller sowie pädagogischer Hinsicht und begleitet ihre qualitätsorientierte Schulentwicklung. Weiterhin betreut und fördert die ZfA 27 Deutsch-Profil-Schulen, nationale Schulen mit einem ausgeprägten deutschen Unterrichts- und Abschlussprofil, sowie rund 1.100 nationale Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz führen. Alle von der ZfA geförderten Schulen gehören zum Netzwerk der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH).
Die ZfA berät bei der Gründung neuer Schulen mit deutschem Profil, beim Aufbau des Deutschunterrichts in lokalen Schulen und bei der Einführung deutscher Schulziele nach internationalen Standards. Das deutsche Auslandsschulwesen steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
„Auf dem Weg zum DSD I PRO - Zwischenevaluation“ kann am Ende des Spracherwerbs auf dem Kompetenzniveau A2 zu diagnostischen Zwecken und zur Heranführung an das Prüfungsformat DSD I PRO eingesetzt werden. (Siehe Internationale Schulische Vergleichsarbeiten)