KMK-Beauftragte
(auch Prüfungsbeauftragte der KMK oder Beauftragte der Länder)
Jedes Land in der Bundesrepublik Deutschland ernennt eine Vertreterin oder einen Vertreter, der stimmberechtigt die Interessen des Landes im BLASchA vertritt und für das Land die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Auslandsschulwesen betreut. Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter stehen auch Bewerberinnen und Bewerbern für den Auslandsschuldienst als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit dem Auslandsschuldienst zur Verfügung. Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz (in Vertretung aller Länder) als Beauftragte der KMK mit der Prüfungsleitung an den Schulen der Region in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes betraut. Als KMK-Beauftragte sind sie für die pädagogischen und schulaufsichtlichen Angelegenheiten, die an diesen Schulen in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz fallen (Bildungsgänge und Abschlüsse), zuständig und leiten die deutschen Abschlussprüfungen. Besuche an den Prüfungsschulen anlässlich der mündlichen Prüfungen in den Abschlussklassen werden jährlich vom BLASchA festgelegt, in der Regel besuchen die KMK-Beauftragten die Schulen im zweijährigen Rhythmus. Die Begriffe Prüfungsbeauftragte oder Prüfungsbeauftragter, Prüfungsleiterin oder Prüfungsleiter und Prüfungsvorsitz bezeichnen Aufgaben der KMK-Beauftragten. Die Betreuung einer Prüfungsregion durch die KMK-Beauftragten wechselt im vierjährigen Rhythmus.