Ortskräfte (OK)/Ortslehrkräfte (OLK)
Neben den Auslandsdienstlehrkräften und Bundes- und Landesprogrammlehrkräften unterrichten an allen schulischen Einrichtungen im Ausland so genannte Ortslehrkräfte (OLK). Es handelt sich dabei um einheimische Lehrkräfte oder im deutschen Sprachraum angeworbene deutschsprachige Lehrkräfte, die von den örtlichen Schulträgern nach ortsüblichen Bedingungen eingestellt werden. Daneben werden von den Schulen für den außerschulischen Bereich auch Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Schulverwaltung als Ortskräfte (OK) eingestellt. Die Orts- bzw. Ortslehrkräfte erhalten ihre Vergütung ausschließlich durch den örtlichen Schulträger und stehen in keiner rechtlichen Beziehung zur ZfA. Um den Schulen die Anwerbung solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern, führt die ZfA eine Bewerberdatei für Auslandsschulen. Die Schulen können online auswählen. Anschließend kann eine Kontaktaufnahme erfolgen.