Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte mit erstem und zweitem Staatsexamen, die vorübergehend an einer geförderten schulischen Einrichtung im Ausland tätig werden. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder können auch aus dem Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Bundesprogrammlehrkräfte vermittelt werden.