Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA)
Der BLASchA ist das Steuerungsgremium des Auslandsschulwesens. Mitglieder sind das Auswärtige Amt (Referat 605), Vertreterinnen und Vertreter aller Kultusministerien und die Leitung der ZfA.
Das Sekretariat der KMK ist als Geschäftsstelle des BLASchA ebenfalls vertreten. Der BLASchA tagt dreimal im Jahr (März, September, Dezember). Er trifft Entscheidungen sowohl zu Grundsatzangelegenheiten des Auslandsschulwesens (zum Beispiel Festlegungen zum Schulziel, Personalfragen, …) als auch zu schulischen Einzelfragen (zum Beispiel prüfungsrelevante Fragen, Stundentafeln, Curricula...), die im Zusammenhang mit der schulischen Arbeit im Ausland stehen. Auf Empfehlung des BLASchA kann die Kultusministerkonferenz Deutschen Schulen im Ausland die Anerkennung aussprechen oder beispielsweise Prüfungsordnungen für das Auslandsschulwesen erlassen.