Deutsches Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz
Das DSD ist eine Prüfung in Deutsch als Fremdsprache an Schulen im Ausland, das heißt für Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen und deutschsprachiger Abteilungen an Schulen im Ausland sowie an DSD-Schulen. Die Leitung der Prüfung am Prüfungsort muss jeweils eine für den Auslandsschuldienst beurlaubte Lehrkraft (Auslandsdienstlehrkraft) haben.
Das DSD I - Kompetenzstufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) - gilt als Nachweis der für die Aufnahme in ein Studienkolleg erforderlichen Sprachkenntnisse.
Das DSD I PRO – Kompetenzstufe B1 des GeR – gilt ebenfalls als Nachweis der für die Aufnahme in ein Studienkolleg erforderlichen Sprachkenntnisse, hat aber ausbildungspropädeutische und berufsorientierte Inhalte.
Das DSD II - Kompetenzstufe B2/C1 des GeR - gilt als Nachweis der für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen Sprachkenntnisse.
Das Deutsche Sprachdiplom ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die ZfA zeichnet für die Testentwicklung, die testwissenschaftliche Begleitung und die pädagogische Betreuung des DaF-Unterrichts mit DSD-Ziel verantwortlich. Informationen unter: www.kmk.org und www.auslandsschulwesen.de/dsd