Funktionsstellen (Nur für Auslandsdienstlehrkräfte)
Als Funktionsstellen gelten Schulleitung und stellvertretende Schulleitung, Leitung von Deutschen Abteilungen und deutschen Kollegien an öffentlichen Schulen im Ausland, Leitung von Teilschulen, soweit Schulen räumlich getrennt sind, Schulstufenleitung/-Koordination, Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache (einschließlich Fachschaftsberatungen in MOE), Fachleitung für Deutschsprachigen Fachunterricht, Leitung von berufsbildenden Zweigen, Leitung von Lehrerbildungseinrichtungen, Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache sowie Studien- und Berufsberatungen.
Die Stellenbesetzung erfolgt nach besonderen Verfahren. Vertragsverlängerung auf insgesamt acht Jahre ist möglich.