Arbeitserlaubnis
In manchen Staaten benötigen die dort eingesetzten Lehrkräfte eine Arbeitserlaubnis. Diese muss vor Einreise bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt und genehmigt werden. Das Antragsverfahren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Der örtliche Vertragspartner oder aber die zuständige Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache ist den Lehrkräften bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen behilflich.