Beurlaubung
Beamtete und fest angestellte Lehrkräfte im Landesschuldienst werden von ihren Ländern für die Zeit der Auslandstätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft bzw. Bundesprogrammlehrkraft unter Wegfall der Bezüge bzw. der Vergütung beurlaubt. Sie erhalten während dieser Zeit Zuwendungen durch die ZfA.
Landesprogrammlehrkräfte für Mittel- und Osteuropa und Zentralasien werden dagegen unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.