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Grundsätze und allgemeine Bestimmungen
Nr. 1 der Richtlinie
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten vermittelt Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK), Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) an Schulen und andere Bildungseinrichtungen im Ausland.
Richtlinie und Informationen
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