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Krisen und politische/militärische Unruhen

14.03.2018 - Artikel

Nr. 7 der Richtlinie

Sind während der Vertragsdauer der Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) im Gastland Gegenstände bei politischen oder militärischen Unruhen beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet werden.