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Sonderregelungen in Krankheits- und Todesfällen
Nr. 5 der Richtlinie
Reisen aus Anlass von akuten lebensgefährlichen Krankheits- und Todesfällen tragen der besonderen Situation Rechnung, wenn die Auslandsdienstlehrkraft, ein Familienmitglied oder ein naher Angehöriger verstirbt oder akut lebensgefährlich erkrankt.
Richtlinie und Informationen
Richtlinie und Informationen
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Nr. 5 der Richtlinie: Sonderregelungen in Krankheits- und Todesfällen
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Anlage zu Nr. 5 der Richtlinie: Eigenanteil bei Reisen Anlass eines Krankheits- oder Todesfalles
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Reiseberechtigung aus Anlass eines Krankheits- oder Todesfalles
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