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Steuerhinweise

14.03.2018 - Artikel

Steuerhinweise für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte finden Sie auf der unten verlinkten Seite des Finanzamtes Bonn-Innenstadt.

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Das Finanzamt Bonn-Innenstadt ist in der Bundesrepublik Deutschland der einzige zuständige Sonderbezirk für die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Lehrkräfte im Ausland.