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Zahlung von Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)
Nr. 3 der Richtlinie
Die Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden den Bundesprogrammlehrkräften gezahlt, um ihnen zusätzlich zum ggf. zustehenden Ortsgehalt eine angemessene Lebensführung am Auslandsschulort zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendungen ist das Bestehen eines Arbeitsvertrages mit einer ausländischen Bildungseinrichtung sowie – bei verbeamteten Bundesprogrammlehrkräften - die Beurlaubung aus dem innerdeutschen Schuldienst. Bei vorzeitiger Aufnahme einer anderweitigen Beschäftigung endet das Zuwendungsverhältnis ab diesem Zeitpunkt.
Richtlinie und Informationen
Richtlinie und Informationen
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Nr. 3 der Richtlinie: Zahlung von Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte
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Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) für die Hin- und Rückübersiedlung
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Anlage zu Nr. 3 der Richtlinie: Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte
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Anlage zu Nr. 3.9 der Richtlinie: Eigenanteil bei Kosten aufgrund der Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
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Vordrucke
Vordrucke
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Erklärung zur Ausreise
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Antrag auf Zahlung einer einmaligen Zuwendung
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Eintreffmeldung / Dienstantrittsbescheinigung
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Jahreserklärung / Erklärung zur Zuwendung
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Antrag auf Reisen aus Anlass eines Todes- oder Krankheitsfalles
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Antrag auf Zahlung bei anschließender Arbeitslosigkeit
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Auskunftsbogen bei Rückkehr
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Vollmacht
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