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Zuwendungen für Umzugskosten an Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
Nr. 2.3 der Richtlinie
Die ADLK erhält für die Übersiedlung eine Umzugskostenpauschale. Angehörige, für die eine Familienzuwendung gezahlt wird, erhalten ebenfalls eine Umzugskostenpauschale.
Richtlinie und Informationen
Richtlinie und Informationen
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Nr. 2.3 der Richtlinie: Zuwendungen für Umzugskosten an Auslandsdienstlehrkräfte
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Höhe der Umzugskostenpauschalen
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Anlage zur Richtlinie Nr. 2.3.3: Eigenanteil bei Kosten aufgrund der Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
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