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Laufende Zuwendungen an Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK): Auslandszuwendungen
Nr. 2.2 der Richtlinie
Die Auslandszuwendungen setzen sich zusammen aus der Schulortzuwendung, der Familienzuwendung, der Schulleitungszuwendung, dem Schulortkostenausgleich und der Mietzuwendung. Kann eine Ehegattin / ein Ehegatte bzw. eine Lebenspartnerin / ein Lebenspartner Familienzuwendung, Mietzuwendung und Umzugskosten geltend machen, so wird die Zahlung nur einer berechtigten Person gewährt. Gleiches gilt bei Ansprüchen auf Zahlungen von Familienzuschlag / Mietzuwendung aus öffentlichen Mitteln.
Richtlinie und Informationen
Richtlinie und Informationen
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Nr. 2.2 der Richtlinie: Auslandszuwendungen
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Einstufung der Schulorte nach Schulortstufen
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Zuwendungen nach Schulortstufen
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Zuwendungen nach Schulortstufen ab 01.09.2024
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Vordrucke
Vordrucke
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Eintreffmeldung
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Erklärung zur Ausreise
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Erklärung zur Mietzuwendung
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Jahreserklärung
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Erklärung über abzusetzende Leistungen des Schulträgers
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Links
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